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Beratung für Ihre elektrische Zukunft.

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Von der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks bis zu individuellen Ladeinfrastruktur‑Konzepten

Unsere Ladeinfrastruktur-Experten stehen Ihnen beratend zur Seite

Wir bieten umfassende Beratung rund um Ladeinfrastruktur und E-Mobilität – von der ersten Idee bis zum förderfähigen Umsetzungskonzept. Unsere Leistungen reichen von der Standortanalyse und Ladebedarfsprognose bis hin zu kompletten Standortkonzepten für Unternehmen, Stadtwerke und Kommunen. Zudem kennen wir aktuelle Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur auf Bundes‑ und Landesebene, sodass Sie Ihre Investitionen optimal nutzen können. Ob Ladepunkte für elektrische PKW und LKW oder Schiffe (Versorgung mit Landstrom) – wir erarbeiten Strategien, die Ihre Regionen und Standorte zukunftsfähig machen.

LIS Köln AC-Ladestation Kitschburger Straße

Standortkonzepte für Kommunen und Unternehmen

Wir begleiten Stadtwerke und Kommunen bei der Entwicklung ganzheitlicher Mobilitätskonzepte und der Schaffung von Mobilitätsangeboten vor Ort. Im Rahmen von kommunalen Standortkonzepten analysieren und bewerten unsere Experten Ihre Standorte, berechnen zukünftige Ladebedarfe und identifizieren Bedarfe für Schnellladeinfrastruktur. Für Unternehmen bewerten wir, wie viele und welche Ladepunkte an Ihrem Standort benötigt werden – und wie sich diese effizient, wirtschaftlich und zukunftssicher umsetzen lassen. So schaffen wir eine verlässliche Basis für Ihre Ladeinfrastruktur-Projekte und nachhaltige E‑Mobilitätsangebote.

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Symbolbild Beratungsgespräch

Fördermittel‑ & Elektromobilitätsberatung

Fördermittel schaffen attraktive Anreize zum Umstieg auf Elektromobilität und die Schaffung von Ladepunkten. Wir kennen die aktuellen Förderungen für Ladesäulen und Ladestationen auf Bundes‑ und Landesebene und zeigen, wie sich diese effizient nutzen lassen. Zusätzliche finanzielle Anreize schaffen auch THG-Quoten für Ihre elektrischen Fahrzeuge und öffentlichen Ladepunkte.

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Ladestationen auf Firmenparkplatz

Gesetzliche Anforderungen und Chancen durch GEIG und EPBD

Für Wohn- und Nichtwohngebäude schreibt die EU‑Richtlinie (EPBD) bzw. das Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetz (GEIG) die Schaffung von Lademöglichkeiten für E‑Fahrzeuge vor. Diese Vorgaben gelten bei Neubauten und größeren Renovierungen und sollen den flächendeckenden Ausbau von Ladeinfrastruktur fördern. Neben dieser Verpflichtung eröffnet sich für Unternehmen die Chance, eigene Flottenfahrzeuge komfortabel zu laden, Mitarbeitenden attraktive Ladeoptionen zu bieten sowie Kunden und Besuchern zusätzlichen Service zu ermöglichen. Unsere Experten beraten Sie, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen effizient erfüllen und Ihre Ladeinfrastruktur frühzeitig am steigenden Bedarf ausrichten können.

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